Gemeinsame Forderungen

Die CSD-Organisator_Innen aus Aurich, Berlin, Braunschweig, Bremen, Cloppenburg, Greifswald, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck, Magdeburg, Oldenburg, Rostock, Schwerin und dem Wendland haben gemeinsam folgende politische und gesellschaftliche  Forderungen formuliert: 

1. Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal »sexuelle Identität«

Das Grundgesetz sagt in Artikel 3 aus, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Zudem darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieser Diskriminierungsschutz ist wesentlicher Bestandteil des Grundrechtekatalogs des Grundgesetzes, aber: Der Schutz der sexuellen Identitäten kommt darin nicht vor.

 

Das Grundgesetz schützt LSBTTI* also im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Minderheiten nicht explizit vor Diskriminierung. Wir fordern die Einbeziehung der „sexuellen Identität“ in den Artikel 3, da nur so eine volle rechtliche Gleichstellung von LSBTTI* erreicht werden kann.


2. Akzeptanzförderung durch Bildung

Der Diskriminierung von LSBTTI* innerhalb der Gesellschaft muss durch eine aktive Aufklärungs- und Bildungspolitik entgegengewirkt werden. Vor allem den Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Informationen über LSBTTI* sind fächerübergreifend und altersgerecht in Lehrpläne, Unterrichtsmaterialien, Schulbücher und in die (sozial-)pädagogischen Aus- und Fortbildungsrichtlinien aufzunehmen, um deren Akzeptanz zu fördern.

 

Diese Aufklärungsarbeit in Bezug auf LSBTTI* ist gerade deshalb so wichtig, um der auf den Schulhöfen immer noch weit verbreiteten Homophobie Einhalt zu gebieten. Gerade hier muss antihomosexuellen Äußerungen deutlich widersprochen werden, damit die Ablehnung nicht in den Alltag übergreift und dort in gewalttätigen Handlungen eskaliert.


3. Förderung von Vielfalt - Ausgrenzung bekämpfen!

Die Ablehnung nicht heteronormativer Lebensweisen ist trotz aller gesetzlichen Fortschritte weiterhin ein Problem in unserer Gesellschaft, dessen Bekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Initiativen hierzu auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen in Gang gesetzt, fortgeführt und auch in Zukunft finanziell angemessen ausgestattet werden. Aber nicht nur der Staat, sondern alle gesellschaftlichen Institutionen – Stiftungen, Unternehmen, Schulen, Medien, Verbände usw. – müssen sich daran beteiligen und die Akzeptanz aktiv fördern.

 

Insbesondere junge Trans*- und Homosexuelle brauchen während der nach wie vor schwierigen Phase des Coming-outs Unterstützung durch öffentliche Einrichtungen. Diese Vereine, Institutionen und Träger benötigen eine solide finanzielle Grundlage, um ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen zu können.

 

Hasskriminalität muss strafrechtlich verfolgt werden. Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausgrenzung sowie diffamierenden und stigmatisierenden Darstellungen und Äußerungen müssen ergriffen werden. Ein nationaler Aktionsplan soll mit konkreten Maßnahmen der bestehenden Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern*, Transsexuellen und Intersexuellen (LSBTTI*) konsequent entgegentreten sowie für Akzeptanz, Wertschätzung und Respekt werben. 


4. Durchsetzung der LSBTTI*- Menschenrechte!

Nach wie vor werden in vielen Staaten LSBTTI* staatlich verfolgt und diskriminiert. Das Spektrum reicht von Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit wie in Russland über mehrjährige bis lebenslängliche Gefängnisstrafen z.B. in Uganda bis hin zur Todesstrafe wie im Iran. Die Menschenrechte schließen das Recht auf freie Entfaltung der sexuellen Orientierung ein. Niemand darf deswegen diskriminiert, verfolgt oder angegriffen werden. Wir fordern daher die Europäische Kommission, die Bundesregierung und die Landesregierungen eindringlich auf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Einhaltung der Menschenrechte zu bestehen. Homophobe und transphobe Gesetze einzelner Staaten müssen auf internationalen Widerstand stoßen. Deutschland muss im Umgang mit Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe steht – manchmal sogar unter Todesstrafe – eine klare Position beziehen. Menschenrechte sind unteilbar!

 

Für Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität in ihren Herkunftsländern Verfolgungen ausgesetzt sind, fordern wir ein unbürokratisches Aufenthaltsrecht innerhalb Deutschlands. 


5. Volle Anerkennung von Regenbogenfamilien - auch im Familienrecht

Trotz der Einführung der „Ehe für alle“ besteht noch Nachholbedarf im Familienrecht.

 

Für Kinder, die in einer heterosexuellen Ehe geboren werden, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Elternschaft bzw. die Vaterschaft von Kindern eindeutig. § 1600c und § 1592, Nr. 1 BGB legen fest, dass der Ehemann immer auch der Vater eines Kindes ist, das innerhalb einer Ehe entsteht; auch wenn die Ehefrau zum Beispiel durch eine künstliche Befruchtung schwanger geworden ist. Für Kinder in lesbischen Ehen gelten diese Regelungen nicht. In lesbischen Ehen müssen nicht-leibliche Mütter also weiterhin eine Stiefkindadoption durchführen, um das Sorgerecht für ein Kind zu bekommen.

 

Diese Benachteiligung muss dringend beseitigt werden.


6. Ende der Diskriminierung bei der Blutspende

 In Deutschland sind Männer, die Sex mit Männern haben, pauschal von Blutspenden ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie ein Jahr lang nicht sexuell aktiv waren. Das ist diskriminierend! Nicht die sexuelle Orientierung sondern das jeweilige Schutzverhalten der Spender bestimmt die Sicherheit einer Blutspende. Diese Regelung muss aufgehoben werden. 


7. Überarbeitung des Transsexuellengesetzes

Wir fordern die Überarbeitung des Transsexuellengesetzes (TSG) nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bestehende benachteiligende und diskriminierende Regelungen müssen beseitigt werden.


8. Gesellschaftliche Teilhabe HIV-positiver Menschen

Chronische Erkrankungen dürfen nicht zu Ausgrenzung und Armut führen, Beschränkungen am Arbeitsmarkt, im kulturellen und sozialen Leben müssen abgebaut werden. Sexuell übertragbare Infektionen dürfen Menschen nicht in eine Isolation treiben. Im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Kampagnen auf Landes- und Bundesebene muss intensive Aufklärungsarbeit zur Entstigmatisierung von HIV-positiven Menschen umgesetzt werden.

 

Die Präventions- und Betreuungsarbeit der AIDS-Hilfen muss verstärkt unterstützt werden. Insbesondere ist eine Finanzausstattung zu gewährleisten, welche ihre Arbeits- und Handlungsfähigkeit sicherstellt.


9. Sichere Unterbringung für LSBTTI* - Geflüchtete

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität aus ihren Heimatländern. Sie suchen Schutz und Sicherheit in Deutschland. Doch oftmals erleben diese Menschen erneute Diskriminierung und Bedrohung. Wir fordern daher die sichere Unterbringung von LSBTTI*-Geflüchteten.

Dazu sehen wir es als erforderlich an, die Mitarbeitenden in Unterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen und im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) zu sensibilisieren und entsprechend auszubilden. Ebenso müssen Schutzräume für den Fall akuter Übergriffe bereit gehalten werden.


10. Kontaktaufnahme mit BISS

 Nach 1945 wurden in beiden deutschen Staaten Männer wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. In der Bundesrepublik Deutschland gab es zwischen 1945 und 1969 ca. 50.000 Verurteilungen wegen „widernatürlicher Unzucht“ zwischen Männern nach § 175 StGB. Die Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen nach 1945 in beiden deutschen Staaten sind bis heute nicht aufgearbeitet. Deshalb fordern wir eine Aufhebung der nach 1945 aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangenen Urteile wegen § 175 StGB bzw. § 151 StGB der DDR und eine Entschädigung der Betroffenen.


11. Berücksichtigung von LSBTTI* bei der Besetzung der Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen die Offenheit des Zugangs zum Programm für verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppen gewährleisten sowie im Hinblick auf die Programmgestaltung beraten. In den Rundfunkräten von NDR, MDR, Radio Bremen und rbb spiegelt sich die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens: Kultur, Wirtschaft, Politik, Sport, Kirchen, Migranten und viele Organisationen entsenden ihre Mitglieder in diese Gremien. Hier müssen auch die Belange von LSBTTI* angemessen berücksichtigt werden. Wir fordern die Berücksichtigung von LSBTTI*-Vertreter_Innen bei der Besetzung der Rundfunkräte.

 

Gleiches gilt für die vergleichbaren Organe der Landesmedienanstalten, die für den privaten Rundfunk zuständig sind.